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VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 52-IV-15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 23.03.2015 - 4 A 510/14
- OVG Sachsen, 13.04.2015 - 4 A 510/14
- VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 52-IV-15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 52-IV-15
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 45-IV-14
Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 52-IV-15
1. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. April 2015 über die Verwerfung seiner Anhörungsrüge wendet, folgt die Unzulässigkeit schon daraus, dass derartige Beschlüsse mit einer Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 45-IV-14). - OVG Sachsen, 23.03.2015 - 4 A 510/14
Richterablehnung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 52-IV-15
Mit seiner am 21. April 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. April 2015 (4 A 510/14), mit dem eine Anhörungsrüge des Beschwerdeführers gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 24. September 2014 (4 A 377/14) verworfen wurde.