Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 52-IV-15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17011
VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 52-IV-15 (https://dejure.org/2015,17011)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 02.07.2015 - 52-IV-15 (https://dejure.org/2015,17011)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 52-IV-15 (https://dejure.org/2015,17011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 52-IV-15
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 45-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 52-IV-15
    1. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. April 2015 über die Verwerfung seiner Anhörungsrüge wendet, folgt die Unzulässigkeit schon daraus, dass derartige Beschlüsse mit einer Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 45-IV-14).
  • OVG Sachsen, 23.03.2015 - 4 A 510/14

    Richterablehnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 52-IV-15
    Mit seiner am 21. April 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. April 2015 (4 A 510/14), mit dem eine Anhörungsrüge des Beschwerdeführers gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 24. September 2014 (4 A 377/14) verworfen wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht